Wird nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe die Ausfolgung durch den Tierbesitzer begehrt, kann das Tiereigentum auf Dritte übertragen werden.
Nach vorheriger Zustimmung (§ 30 Pkt. 8 TSchG) durch die Bezirkshauptmannschaft kann das oben angeführte Fundtier daher innerhalb eines Monats nach Kundmachung beim Verwahrer am Standort Tierschutzverein Schwarzatal abgeholt werden.
Telefonischer Kontakt mit dem Verwahrer über Tel.Nr. 0676/4921211.
Andernfalls kann nachfolgend vom Eigentümer das Eigentumsrecht innerhalb Jahresfrist
(§ 30 Pkt. 7 TSchG) als Anspruch auf den gemeinen Wert des Tieres abzüglich der angefallenen Kosten geltend gemacht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kinder und Jugendliche!
Ich wünsche Ihnen ruhige und besinnliche Weihnachten im Kreise Ihrer Liebsten.
Ihr Bürgermeister Josef Pichler
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kinder und Jugendliche!
Ich wünsche Ihnen ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten.
Josef Pichler
Bürgermeister