Wahlservice zur Landtagswahl 2018

LTW NiederÃsterreich 2018 Mockup v1

 

Am 28. Jänner wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Landtagswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen im Jänner eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2018“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl landesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen Ausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 24. Jänner 2018 24 Uhr. Die Zustellung erfolgt nachweislich und als eingeschriebene Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 28. Jänner 2018, 06:30 Uhr, bei der Gemeinde einlangen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, mit der Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal in Niederösterreich, welche Wahlkarten entgegennehmen, ihr Wahlrecht auszuüben (wenn die Wahlkarte noch nicht als Briefwahlkarte von Ihnen unterschrieben ist). Wenn die Wahlkarte schon von Ihnen unterschrieben aber noch nicht abgeschickt wurde, können Sie die Briefwahlkarte am Wahltag nur in dem Sprengel abgeben, wo Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

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