Wiener Neustadt -Ausreisebeschränkungen

Drucken

Ab wann gilt die Verordnung?

Ab Mittwoch, 10. März. Wer ab Samstag, 13. März, kontrolliert wird, keinen negativen Test vorweisen kann und nicht unter eine Ausnahme fällt, wird zur Umkehr aufgefordert. Bei Zuwiderhandeln erfolgt eine Anzeige.

Wo und wann kann man sich in Wiener Neustadt testen lassen?

Wie lange sind die Testergebnisse gültig?

  • Antigen-Tests gelten 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden lang.

Wer braucht einen negativen Test, um Wiener Neustadt verlassen zu können?

Grundsätzlich jeder. Ausnahmen sind zum Beispiel …

  • Personen mit überstandener COVID-Erkrankung mit ärztlichem Attest oder Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate)
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler, mit einem von der Schule ausgestellten Nachweis über ein negatives Ergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Bundesheer und Gesundheitsbehörde in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie für Angehörige von Rettungsorganisationen und Feuerwehr im Einsatz
  • Güterverkehr sowie den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastrukturen und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung
  • Transitpassagiere oder die Durchreise ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt
  • Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine
  • Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener
    • Neustadt positiv getestet wurden. Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben
    • Personen mit Wohnsitz in der Heidenansiedlung für direkte Fahrten und zurück
    • Fahrten zur Abfallbehandlungsanlage

    Alle Ausnahmen im Detail gibt es in der Verordnung zum Download auf unserer Amtstafel.

    Infos für Lehrer und die Eltern von Schülern und Kindergartenkindern

    Brauche ich einen negativen Test, wenn …

    ... ich meine Kinder in die Schule oder den Kindergarten bringe oder abhole?

    • Ja, sobald ein Zwischenstopp in Wiener Neustadt erfolgt, ist ein negativer Test vorweisen.

    ... ich als Schüler/in einen Nasenbohrer-Test vorweisen kann?

    • Nein, ein schulüblicher Antigen-Test ist ausreichend. Es muss aber eine Bestätigung der Schule geben (nicht älter als 48 Stunden).

    ... ich in einer anderen Gemeinde, einen negativen Test gemacht habe?

    • Das negative Antigen-Testergebnis ist 48 Stunden gültig, PCR-Test 72 Stunden – egal wo es gemacht wurde.

    ... ich mein Kind von der Heideansiedlung in den Kindergarten oder die Schule nach Wiener Neustadt bringe?

    • Nein, Personen mit Wohnsitz im Bereich der Heideansiedlung sind für direkte Fahrten in das Stadtgebiet Wiener Neustadt ausgenommen.

    ... ich Lehrer bin?

    • Ja, ein entsprechender negativer Test ist vorzuweisen – für Lehrer gibt es keine gesonderten Regelungen.

      Infos für Pendler, Arbeit und Wirtschaft

      Brauche ich einen negativen Test, wenn …

      ... ich zu meinem Arbeitsplatz außerhalb der Stadtgrenze fahre? Oder wenn ich in Wiener Neustadt arbeite und auswärts wohne und nach der Arbeit nach Hause will?

      • Ja

      ... ich in einer anderen Gemeinde, einen negativen Test gemacht habe?

      • Nein. Das negative Antigen-Testergebnis ist 48 Stunden gültig, PCR-Test 72 Stunden – egal wo es gemacht wurde.

      ... ich mit dem Zug nur durchreise?

      • Nein, Transitpassagiere sind ausgenommen. Auch das Umsteigen gilt nicht als Zwischenstopp.

      ... ich am Bahnhof nur umsteige?

      • Nein

      ... ich mit dem Auto zum Bahnhof fahre und dann in den Zug steige?

      • Nein, wenn Sie von auswärts kommen.
      • Ja, wenn Sie aus Wiener Neustadt kommen.

      ... ich ohne Zwischenstopp mit dem Auto durch Wiener Neustadt durchreise?

      • Nein

      ... ich an meinem Arbeitsplatz regelmäßig getestet werde?

      • Ja, der personenbezogene Nachweis über das negative Testergebnis muss von einer befugten Stelle ausgestellt werden (dies kann gegebenenfalls auch der Arbeitsplatz sein).

      ... ich einen behördlichen oder gerichtlichen Termin in Wiener Neustadt wahrnehme?

      • Nein, ein Nachweis ist jedoch erforderlich.

        ich eine Bestätigung der WKO als „Schlüsselarbeitskraft“ habe?

        • Ja, trotz einer solchen Bestätigung ist ein negatives Testergebnis erforderlich.

        ... ich Pizzalieferant bin?

        • Ja, die Essenslieferung zählt nicht als Güterverkehr. Somit ist ein Testergebnis erforderlich.

        … ich als LKW-Fahrer eine Baustelle oder einen Supermarkt beliefere?

        • Ja, für in Wiener Neustadt ansässige Firmen. Nein, für auswärtige Firmen, die nach Wiener Neustadt liefern.

 

Wiener Neustadt: Massive Ausweitung der Testkapazitäten ab Freitag – ehemaliger „Carnaby“ am Zehnergürtel als dritter Teststandort – Testungen täglich von 7 bis 20 Uhr

Der Erlass des Gesundheitsministers betreffend die Ausreisetestungen aus Wiener Neustadt erfordert in der Stadt eine massive Ausweitung der Testkapazitäten. Neben der Arena Nova und den Kasematten wird es daher ab Freitag mit dem ehemaligen „Carnaby“-Gebäude am Zehnergürtel einen dritten Teststandort geben. Ausgeweitet werden auch die Zeiten: Ab Freitag wird an allen drei Standorten sowie auch bei den Stadtausfahrten und am Bahnhof täglich von 7 bis 20 Uhr getestet.

„Ich habe von Anfang an gesagt, dass eine Ausweitung der Testkapazitäten die Grundvoraussetzung für eine Umsetzung der erlassenen Ausreisebeschränkungen ist. In der Kürze der Zeit ist es uns nun gelungen, dass wir ab Freitag täglich 15.000 statt bisher 2.000 Tests durchführen und die Anzahl der Teststraßen von 16 auf 40 erhöhen können. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Roten Kreuz und dem Bundesheer, sowie der Fachhochschule – nur durch ihre Hilfe ist es möglich, den Vollausbau der Testkapazitäten so schnell zu erreichen“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger.

 

Personell werden die Teststraßen in der Arena Nova, den Kasematten und „Carnaby“ vom Österreichischen Bundesheer im Rahmen eines Assistenzeinsatzes übernommen, die mobilen Teststraßen bei den Stadtausfahrten und am Bahnhof vom Roten Kreuz.

 

Alle Teststandorte im Detail

 

Weitere Infos: www.wiener-neustadt.at/covidtest

 

Wiener Neustadt, am 9. März 2021