Rücksicht und Vorsicht auf die Natur

 

Bedingt durch die Pandemie suchen immer mehr Menschen auch im Wald Erholung. Welche Dinge dabei zu beachten sind, hat unser Forstsekretär in einem Artikel zum Thema „Erholungsraum Wald - Rücksicht und Vorsicht auf die Natur“ zusammengefasst.

Die Bezirksbauernkammer Neunkirchen ersucht höflich, den beiliegenden Artikel zu veröffentlichen.

 

Rücksicht und Vorsicht auf die Natur:

Der Wunsch nach Aktivität und Aufenthalt in der freien Natur hat, auch bedingt durch die Pandemie, in der Bevölkerung stark zugenommen. Für Erholungssuchende und Freizeitsportler wird vor allem der Wald zum bevorzugten Ziel. Die Zahl der Wanderer, Spaziergeher, Jogger, E- und Mountainbiker nimmt kontinuierlich zu. Auch neue Spieletrends, wie das „Geocaching“, eine Art moderne Schatzsuche, führen viele Besucher in Waldbereiche, häufig abseits markierter Wege. Mit dem Forstgesetz von 1975 ist es grundsätzlich für jedermann erlaubt, Wälder „zu Erholungszwecken“ zu betreten und Entspannung und Ruhe im Wald zu finden. Es gibt jedoch auch zahlreiche Gebote und Verbote, die von Waldbesucher zu beachten sind.

 

 

Das Fünf-Punkte-Programm der „Land&Forst Betriebe“ gibt beispielsweise folgenden Rahmen vor:

 

  • Zu Fuß und vor allem mit dem Rad ist auf markierten und freigegebenen Wegen zu bleiben. Das Radfahren ist abseits der explizit dafür ausgewiesenen Strecken im Wald verboten – das Fahrverbot gilt auch für Forststraßen.
  • Ruhezonen für Wildtiere sind zu beachten. Abseits der markierten Wege dringt man in den Lebensraum und Rückzugsort der Wildtiere ein und erschreckt diese.
  • Um Unfälle vorzubeugen, dürfen forstliche Sperrgebiete zur eigenen Sicherheit auf keinen Fall betreten werden.
  • Der Wald ist kein Mistkübel, deshalb Getränkedosen, Plastikflaschen, Kaugummi etc. in die vorgesehenen Mistkübel geben. Sind diese nicht vorhanden, ist der Abfall wieder aus dem Wald mitzunehmen.
  • Hunde sind an der Leine zu führen, um keinen unnötigen Stress bei Wildtieren auszulösen.

 

 

Die Waldbrandverordnung untersagt brandgefährliche Handlungen, wie z.B. das Rauchen.

Es gibt noch viele weitere Regeln, doch im Sinn der allgemeinen Solidarität sollte generell ein verantwortungs- und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen Menschen sowie der Flora und Fauna an den Tag gelegt werden. Manchmal genügt es als Erholungssuchender und als Waldbesitzer, eine Situation aus dem Blickwinkel des anderen zu betrachten, um Konflikten vorzubeugen.

 

 

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